Flugmedizinische Tauglichkeit 

Klasse 1 u. 2 (JAR-FCL)

Gültig ab 1.7.2007

 

                                                                                                                                                                                         

 

 

 

 

Tipps für die Vorbereitung zur Untersuchung 

 

 

Benötigte Unterlagen gemäß JAR

Gültiger Personalausweis
Letztes Tauglichkeitszeugnis

Nachuntersuchungen können bis 45 Tage vor Ablauf der Gültigkeit durchgeführt werden.

Bei Brillenträgern den letzte Brillenpass oder den letzten Augenarztbefund.
Flugstunden seit der letzten Untersuchung.


Eventuell schon ausgefüllter Antrag für Tauglichkeit

                    ( Download s. u. )
Referenznummer die nach der ersten Untersuchung nach JAR von der Lizenzbehörde zugeteilt wird.

( UL Piloten müssen z. Z. die Referenznummer unter Angabe von Name, Geburtsdatum u. Anschrift beim LBA anfordern, da der DAeC u. DULV diese noch nicht zuteilen kann.)
 

 

 

 

 

 

  Tauglichkeitsklasse 1 u.2 (JAR FCL)

 als Download (PDF-Datei)

 

 

 

Tauglichkeitsklasse 1  (JAR- FCL )

 

 

 

 

 

  • Verkehrsflugzeugführer (ATPL- A)
  • Verkehrshubschrauberführer (ATPL- H)
  • Berufsflugzeugführer (CPL- A)
  • Berufshubschrauberführer (CPL- H)

  • Freiballonführer im gewerblichen Luftverkehr §46(5)

  • Luftschiffführer

  • Flugingenieure

  • Bordwarte des BGS u. der Polizei

  • Gültigkeitsdauer des Medicals

    • bis 59 Jahre 12 Monate
    • ab 60 Jahre 6 Monate
    • ab 40 Jahre 6 Monate sofern gewerbemäßiger Transport von Fluggästen mit Luftfahrzeugen erfolgt, die nur mit einem Piloten betrieben werden.
  •   Untersuchungsumfang

Erstuntersuchung nur in einem Aeromedical Center möglich !!     

 Bei jeder Verlängerungs-oder Erneuerugsuntersuchung erfolgt eine  

 eingehende körperliche Untersuchung, Blutbild, Urinanalyse,

 und zusätzlich :

 

 EKG:                bis 29 Jahre alle 60 Monate 

                         30-39  Jahre alle 24 Monate

                         40-49  Jahre alle 12 Monate

                         ab 50 Jahre bei jeder Verlängerungs- und 

                                            Erneuerungsuntersuchung und wenn indiziert

 

 Audiometrie:   bis 39 Jahre alle 60 Monate 

                         ab 40 Jahre alle 24 Monate

                        

 Augenarzt:       bei Refraktionsfehlern zwischen +5dpt. und -6dpt.

                         alle 60 Monate

                         bei Refraktionsfehlern über -6dpt. alle 24 Monate

                        

 Blutfette:          bei der ersten Untersuchung nach Vollendung des

                         40.Lebensjahres

                               

Wenn indiziert: RöntgenThorax,HNO,Lungenfunktionsuntersuchung

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                Tauglichkeitsklasse 2 (JAR- FCL)

 

 
  • Privatflugzeugführer (PPL- A)
  • Privathubschrauberführer (PPL- H)
  • Segelflugzeugführer (PPL- C)
  • Freiballonführer § 46 Abs.( 1) (PPL- D)
  • Führer von Luftsportgeräten (SPL- F)

 

  • Gültigkeitsdauer des Medicals

bis 39 Jahre 60 Monate                              40 bis 59 Jahre 24 Monate                        ab 60 Jahre 12 Monate

  • Untersuchungsumfang 

EKG, Augenarzt (wenn erforderlich), Labor mit Blutbild, Fettspiegel (wenn erforderlich)

Erstuntersuchung:

eingehende körperliche Untersuchung, Urinanalyse 

Peak Flow (wenn erforderlich)

Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchung: eingehende körperliche Untersuchung, Urinanalyse, EKG, Augenarzt (wenn erforderlich) Lungenfunktion (wenn erforderlich), erweiterte HNO Untersuchung (wenn erforderlich), Blutfette bei der ersten Untersuchung nach Vollendung des 40. Lebensjahres 

Bei Erwerb einer IF-Berechtigung: Audiogramm

bis 39 Jahre    alle 60 Monate                                    ab 40 Jahre    alle 24 Monate

 

 

 

 

Einige medizinische Probleme

bei der Untersuchung für Tauglichkeitsklasse 2 JAR-FCL  (Privatpiloten)

Die folgenden Angaben sind unvollständig und lediglich ein grober Anhalt;

sie sind ohne Gewähr,

weder für den neuesten Stand, noch für die Richtigkeit überhaupt.

 

Bei folgenden Problemen ist die Tauglichkeit fraglich:

Nerven und Psyche: Anfallsleiden jeder Art, auch nach nur einmaligem Anfall; zentrale Nervenleiden z.B. Morbus Parkinson; Migräne mit neurologischen Ausfällen; Alkoholabhängigkeit und andere Suchterkrankungen; Neurosen;
Bewegungsapparat: schwere Veränderungen mit Bewegungsstörungen und Belastungsunfähigkeit;
Herz und Kreislauf: niedriger Blutdruck mit Kollapsneigung; hoher Blutdruck, wenn Normalisierung nicht möglich ist oder bei weiteren Risikofaktoren wie Rauchen und Übergewicht; bestimmte Herzrhythmusstörungen; Herzklappenfehler; koronare Herzkrankheit; Herzinfarkt; (Bei Belastungsatemnot oder fraglichem Druckgefühl im Brustkorb sollte sofortige Abklärung erfolgen.)
Atmungsorgane: eingeschränkte Lungenfunktion z.B. bei Asthma bronchiale;
Bauch- und Beckenorgane: nach Operationen für 1-6 Monate; Bauchdeckenbrüche; wiederholte Gallen- und Nierensteinkoliken;
Stoffwechsel- und Hormonstörungen: medikamentös behandlungsbedürftiger Diabetes mellitus;  Schilddrüsenüberfunktion;
Augen: Fehlsichtigkeit von mehr als +5/-8  Dioptrien ; korrigierte Sehschärfe weniger als 0,5 auf einem Auge; Schielen mit fehlendem Binokularsehen; Doppelbilder; Einäugigkeit; stärkere Farbenblindheit; Glaukom mit Folgen; Augenoperationen;
Hals Nase Ohren: Schwerhörigkeit bei Umgangssprache aus mehr als 2m Entfernung; chronische Mittelohrentzündungen; offenes Trommelfell; fehlender Druckausgleich im Mittelohr, Innenohrbedingte Gleichgewichtsstörungen; chronische Nasennebenhöhlenentzündung; stark behinderte Nasenatmung; Sprachfehler mit beeinträchtigter Verständigung.
Für Beratungen bei medizinischen Problemen und Fragen zur Begutachtung bei der Tauglichkeit Klasse 2 vereinbaren sie bitte einen persönlichen Termin mit der Praxis. E-Mail-Anfragen können nicht beantwortet werden.
 

Wie fit müssen sich Flieger und Fliegerinnen bei der ersten und den folgenden fliegerärztlichen Untersuchungen präsentieren?

Auch wenn vor Jahren das böse Wort die Runde machte, dass Fliegen kein Versehrtensport sei, sind die Anforderungen  nicht allzu hoch.

Augen, Ohren, Herz, Kreislauf, Leber, Nieren und Nervensystem dürfen keine größeren Schäden aufweisen, dann steht der Tauglichkeit nichts mehr im Wege.

Was geht und was nicht, steht in  JAR-FCL3 (hier handelt es sich jetzt um Anforderungen und nicht mehr wie früher um Richtlinien !)

JAR-FCL 3 deutsch als Download (PDF-Datei)

 

Bei der Erstuntersuchung sowie bei Normabweichungen oder zweifelhaften Befunden wird zusätzlich bei Verlängerungs-oder Erneuerungs-Untersuchungen ein Besuch beim Augenarzt fällig, Der Fliegerarzt selbst wird neben der gründlichen körperlichen Untersuchung nach Bedarf Blut- und Urinuntersuchungen sowie ein EKG machen. Erforderlich ist selbstverständlich auch die Prüfung des Gleichgewichtsinnes. Wenn kein Besuch beim Augenarzt fällig ist, muss der Fliegerarzt auch einen Sehtest machen.

 

 

Bestehen Zweifel daran, ob ein Proband die volle Zeit bis zur nächsten turnusmäßigen Untersuchung fit bleiben wird, kann der Fliegerarzt (flugmedizinische Sachverständige)  die Tauglichkeitsdauer einschränken. In einigen Fällen muß eine weitergehende Überprüfunung durch ein AMC (AeroMedical Center) oder einen flugmedizinischen Sachverständigen Klasse 1 erfolgen, der dann und eine Tauglichkeit gegebenenfalls mit Auflagen erteilt. Kann er aufgrund seiner Einschätzung die Tauglichkeit des Aspiranten überhaupt nicht bescheinigen, muss er auf "untauglich" erkennen und dies der Erlaubnisbehörde innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich mitteilen, wobei allerdings zur Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht keine Diagnosen bekannt gegeben werden dürfen.

Durch die Meldung an die für die Lizenzerteilung zuständigen Stelle wird ein "doctor´s hopping" vermieden, bei dem ein Fliegerarzt nach dem anderen aufgesucht wird, bis einer, der die Anforderungen nicht korrekt auslegt, dann doch das ersehnte Tauglichkeitszeugnis ausstellt. Der einzige Weg, nach Bescheinigung der Untauglichkeit doch noch eigenverantwortlich in die Luft gehen zu dürfen, führt über den Widerspruch gegen die Ablehnung bei der für die Erteilung der Lizenz zuständigen Stelle.


Checkliste für den Piloten


Die meisten Piloten machen mit Ihrem Flugzeug einen „Preflight-Check“. Viele vergessen aber darauf, sich selbst zu überprüfen.
Fliegen kann eine außerordentliche psychische und physische Belastung bedeuten. Normalerweise tritt diese Belastung nicht beim einfachen Schönwetterflug auf, jedoch kann jederzeit eine außergewöhnliche Situation die volle Konzentration und Leistungsfähigkeit des Piloten fordern. Fliegen bedeutet Entscheidungen treffen zu müssen. Der Pilot muss diese Entscheidungen umsetzen und auch laufend kontrollieren.

Stress im Cockpit ist eine alltägliche und normale Situation und allen von uns bekannt. Wesentlich jedoch ist wie wir mit ihm umgehen und wie weit wir dadurch behindert werden. Wenn der Stress nicht mehr bewältigt werden kann, reagieren wir mit den unterschiedlichsten Symptomen, wie Angst, Furcht und manchmal Panik auch Distress genannt. Keiner kann sich dem Stress entziehen, jedoch wenn wir ihn bewältigen werden wir zum besseren Piloten. Unbewältigter Stress führt zu Magen- und Kopfschmerzen, Muskelkrämpfen, Müdigkeit und anderen körperlichen Beschwerden. Der Körper signalisiert, dass er sich unter diesem Stress nicht wohl fühlt, häufig werden diese Meldungen jedoch nicht beachtet. Häufige Situationen, die bei Piloten unter Stress gesehen werden sind Unaufmerksamkeit auf die Fluglage, Beschäftigung mit unwichtigen Dingen im Cockpit, Entscheidungsfehler durch Nichtbeachtung von alternativen Möglichkeiten und Missachtung von Vorschriften. Der verantwortungsvolle Pilot wird versuchen jede äußere Ursache von Stress zu vermeiden, oft jedoch liegen diese Ursachen nicht in unserem unmittelbaren Einflussbereich. Alle Piloten haben gelernt ihr Flugzeug vor jedem Flug einem Preflight-Check zu unterziehen, viele vergessen jedoch darauf sich selbst vor jedem Flug zu testen. Die „I’M SAFE“ Checkliste sollte noch vor jedem Betreten des Flugzeuges durchgegangen werden.

  • I-Illness: Bestehen Krankheitssymptome?
  • M-Medication: Habe ich innerhalb der letzten 48 Stunden Medikamente eingenommen?
  • S-Stress: Bin ich unter psychologischem Druck, durch Beruf, Geld oder Familienprobleme?
  • A-Alkohol: Habe ich innerhalb der letzten 24 Stunden Alkohol getrunken?
  • F-Fatigue: Müdigkeit, bin ich entsprechend ausgeruht?
  • E-Eating: Habe ich richtig gegessen?


Krankheiten können unsere körperliche und geistige Leistungsfähigkeit stark reduzieren. Schon eine beginnende und noch nicht ausgebrochene Grippe kann die Reaktionsfähigkeit deutlich herabsetzen, viel mehr noch körperliche Schmerzen. Schon leichtes Fieber macht einen Piloten fluguntauglich.

Medikamente in jeder Form haben im Cockpit keinen Platz. Es gibt fast keine nebenwirkungsfreien Medikamente, da sie dann auch meist wirkungslos und damit entbehrlich sind. Nur wenige Medikamente sind zur Behandlung chronischer Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Magenbeschwerden bei Piloten zugelassen. Hier liegt es in der Verantwortung des Fliegerarztes im Einzelfall über die Flugtauglichkeit zu entscheiden.

Probleme in der Familie, Geldsorgen und berufliche Überlastung sind nur einige Beispiele die uns psychisch derart belasten können, dass auch die Flugtauglichkeit nicht mehr gegeben ist. Meist werden diese Probleme verdrängt und nicht wahrgenommen, in Extremsituationen ist unsere geistige Leistungsfähigkeit dadurch aber behindert. Ähnlich wie Medikamente beeinträchtigen selbst kleinste Mengen Alkohol nachweislich unsere Gehirnfunktionen. Bei verantwortungsvollen Piloten kann daher nur die 0,0 Promille Grenze gelten.
Übermüdung des Piloten ist eine häufige Unfallursache. Schlimm ist es, wenn der Pilot schon übermüdet einen Flug antritt. Situationen die volle Konzentration und Leistungsfähigkeit des Piloten fordern, wie zum Beispiel ein Landanflug unter IFR-Bedingungen, können dann sehr rasch zur Katastrophe werden. Im Bericht der Unfallkommission steht dann schlicht und einfach Pilotenfehler.

www.dr-bobke.de

Copyright © 2002-2010[Dr. Bobke]. Alle Rechte vorbehalten.